Bank- und Finanzrecht einschließlich Forderungsmanagement
Im Bereich des Bank- und Finanzrechts sind wir beratend wie forensisch tätig. Die Bandbreite ist dabei groß. Sie umfaßt
- Prüfung und Beratung bezüglich privater Kreditverhandlungen- und Verträge
- Rechtsbeziehungen zu Banken sowie private Sicherungs- und Finanzierungsgeschäfte
- Prüfung und Anpassung von Kredit- und Sicherungsverträgen
- Abwehr unberechtigter Forderungen und Vertragskündigungen
- Durchsetzung von gesicherten Forderungen
- Führung von Scheckprozessen
- Beratung und Prüfung hinsichtlich Bürgschaften und anderen Sicherheiten
- Anlageberatungshaftung
Im Bereich Finanzrecht beraten wir unsere Mandanten z.B. bei Projektfinanzierungen, der Strukturierung von Transaktionen oder auch bei aufsichtsrechtlichen Fragen. Selbstverständlich übernehmen wir gegebenenfalls auch die Abstimmung z.B. von Pflichtunterlagen mit den zuständigen Behörden (z.B. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).