Familien- und Erbrecht sowie internationales Privatrecht
Wir beraten Sie umfassend auch in den anspruchsvollsten Fragen des nationalen Erb- und Familienrechts sowie der damit zusammenhängenden Fragen des internationalen Privatrechts. Ihr Ansprechpartner, Herr Prof. Dr. Thomas Rauscher ist einer der gefragtesten Europäischen Rechtswissenschaftler auf den Gebieten des Erb- und Familienrechts. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Privatrecht, Europäisches Privatrecht sowie Bürgerliches Recht an der Universität Leipzig und leitet dort das Institut für ausländisches und europäisches Privat- und Verfahrensrecht. Professor Rauscher ist Verfasser zahlreicher Bücher, Aufsätze und anderer Schriften zum Thema und kommentiert(e) zusammen mit den namhaftesten Rechtswissenschaftlern des Landes z.B. den „Münchner Kommentar“ und den „Staudinger“.
- Eheverträge, Ehescheidungen, Scheidungsfolgevereinbarungen Vermögensauseinandersetzungen
- Stiftungslösungen in Deutschland und Liechtenstein
- Unterhaltssachen
- Kindschafts- und Umgangsrechts sowie Abstammungsrecht
- Maßgeschneiderte letztwillige Verfügungen (z.B. Testament, Erbvertrag, Schenkungen)
- Enterbung und wirksame Sicherung von Vermögenswerten vor unerwünschtem Zugriff
- Integrierte Lösungen zur Vermögens- und Unternehmensnachfolge
- Erbauseinandersetzungen
- Anfechtung letztwilliger Verfügungen und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Nachlass bzw. aus Vermächtnissen
- Verfolgung benachteiligender Schenkungen und anderer schädlicher Vermögensbeeinträchtigungen
- Internationale Sachverhalte, bei denen familien- und/oder erbrechtliche Bestimmungen anderer Länder zum Tragen kommen und die exakte Rechtszuweisung entscheidend ist
- Trusts und andere Sonderinstitute