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Familien- und Erbrecht sowie internationales Privatrecht

Wir beraten Sie umfassend auch in den anspruchsvollsten Fragen des nationalen Erb- und Familienrechts sowie der damit zusammenhängenden Fragen des internationalen Privatrechts. Ihr Ansprechpartner, Herr Prof. Dr. Thomas Rauscher ist einer der gefragtesten Europäischen Rechtswissenschaftler auf den Gebieten des Erb- und Familienrechts. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Privatrecht, Europäisches Privatrecht sowie Bürgerliches Recht an der Universität Leipzig und leitet dort das Institut für ausländisches und europäisches Privat- und Verfahrensrecht. Professor Rauscher ist Verfasser zahlreicher Bücher, Aufsätze und anderer Schriften zum Thema und kommentiert(e) zusammen mit den namhaftesten Rechtswissenschaftlern des Landes z.B. den „Münchner Kommentar“ und den „Staudinger“.

  • Eheverträge, Ehescheidungen, Scheidungsfolgevereinbarungen Vermögensauseinandersetzungen
  • Stiftungslösungen in Deutschland und Liechtenstein
  • Unterhaltssachen
  • Kindschafts- und Umgangsrechts sowie Abstammungsrecht
  • Maßgeschneiderte letztwillige Verfügungen (z.B. Testament, Erbvertrag, Schenkungen)
  • Enterbung und wirksame Sicherung von Vermögenswerten vor unerwünschtem Zugriff
  • Integrierte Lösungen zur Vermögens- und Unternehmensnachfolge
  • Erbauseinandersetzungen
  • Anfechtung letztwilliger Verfügungen und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Nachlass bzw. aus Vermächtnissen
  • Verfolgung benachteiligender Schenkungen und anderer schädlicher Vermögensbeeinträchtigungen
  • Internationale Sachverhalte, bei denen familien- und/oder erbrechtliche Bestimmungen anderer Länder zum Tragen kommen und die exakte Rechtszuweisung entscheidend ist
  • Trusts und andere Sonderinstitute
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