Gesellschaftsrecht
Wir beraten Sie in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Dies umfaßt insbesondere
- Gründung in- und ausländischer Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Vereinen oder Stiftungen
- Beteiligungsvorhaben aller Art
- Alle unternehmerischen Strukturmaßnahmen
- Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung von der GmbH über die Aktiengesellschaft bis hin zu Fondsstrukturen (z.B. GmbH & Co. KG, Kommanditgesellschaft auf Aktien)
- Recht des Aufsichtsrats (AG, KG auf Aktien) bzw. des Beirats (GmbH, Stiftung, Verein)
- Haupt- bzw. Gesellschafterversammlungen
- Organisation und Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat bzw. Geschäftsführer und Beirat
Nachhaltige gesellschaftsrechtliche Beratung beinhaltet für uns insbesondere auch die Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht. Dies ist manchmal – auch in Übernahme- oder Umstrukturierungssituationen – unerläßlich, um im Anschluß zu einer vernünftigen Verhandlungsposition zu gelangen.