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Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Dies umfaßt insbesondere

  • Gründung in- und ausländischer Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Vereinen oder Stiftungen
  • Beteiligungsvorhaben aller Art
  • Alle unternehmerischen Strukturmaßnahmen
  • Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung von der GmbH über die Aktiengesellschaft bis hin zu Fondsstrukturen (z.B. GmbH & Co. KG, Kommanditgesellschaft auf Aktien)
  • Recht des Aufsichtsrats (AG, KG auf Aktien) bzw. des Beirats (GmbH, Stiftung, Verein)
  • Haupt- bzw. Gesellschafterversammlungen
  • Organisation und Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat bzw. Geschäftsführer und Beirat

Nachhaltige gesellschaftsrechtliche Beratung beinhaltet für uns insbesondere auch die Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht. Dies ist manchmal – auch in Übernahme- oder Umstrukturierungssituationen – unerläßlich, um im Anschluß zu einer vernünftigen Verhandlungsposition zu gelangen.

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