Wir beraten Sie in allen Fragen des privaten Wirtschaftsrechts. Dies umfaßt regelmäßig die laufende rechtliche Beratung z.B. in den Bereichen
In der laufenden Beratung bearbeiten wir ferner regelmäßig alle Themen des gewerblichen Rechtsschutzes wie z.B. Urheber- und Wettbewerbsrecht, aber auch die Anmeldung und Betreuung von Marken- und Gebrauchsmusterverfahren.
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Wir beraten Sie in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Dies umfaßt insbesondere
Nachhaltige gesellschaftsrechtliche Beratung beinhaltet für uns insbesondere auch die Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht. Dies ist manchmal - auch in Übernahme- oder Umstrukturierungssituationen unerläßlich, um im Anschluß zu einer vernünftigen Verhandlungsposition zu gelangen. Wo geeignet, werden Prozesse auch unter Einbeziehung von Prozeßfinanzierern geführt. Erst jüngst konnten wir eine harte Übernahmeschlacht um die Kontrolle eines Börsenkandidaten im Sinne unserer Mandanten entscheiden, wobei es gelang, eine vollständige Wiedereinsetzung des alten Managements sowie die Aussetzung diverser Aufsichtsratsbeschlüsse im Wege komplexer einstweiliger Verfügungsverfahren durchzusetzen.
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Mergers & Acquisitions ("M&A") ist ein neudeutscher Ausdruck für die immer schon vorhandene anspruchsvolle Disziplin des Unternehmens- und Beteiligungskaufs. Unsere langjährige Erfahrung bei Firmenkäufen, -verkäufen und -zusammenschlüssen, auch in der Form von sog. "Management Buy-ins und Management Buy-outs" bestätigt dies. Als M&A Anwalt muß der Berater von allem etwas verstehen:
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Im Bereich des Bank- und Finanzrechts sind wir beratend wie forensisch tätig. Die Bandbreite ist dabei sehr groß. Sie umfaßt
Im Bereich Finanzrecht beraten wir unsere Mandanten z.B. bei Projektfinanzierungen, der Strukturierung von Transaktionen oder auch bei aufsichtsrechtlichen Fragen. Selbstverständlich übernehmen wir gegebenenfalls auch die Abstimmung z.B. von Pflichtunterlagen mit den zuständigen Behörden (z.B. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.).
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Wir sind ferner auf die Beratung vermögender Persönlichkeiten aus Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft in allen Rechtsfragen spezialisiert. Hierbei geht es häufig um vermögensrechtliche Sachverhalte, bei denen mit Fingerspitzengefühl, Diskretion und vor allem mit absolutem Fokus auf den Mandanteninteressen vorzugehen ist. Viele Mandanten sind beispielsweise im internationalen Kunstmarkt investiert, so daß wir auch auf diesem Gebiet über Beratungserfahrung "aus erster Hand" verfügen.
Wir gestalten Verträge sui generis für private oder investive Zwecke, regeln Vermögensnachfolgefragen und Begleiten unsere Mandanten im In- und Ausland bei wichtigen Terminen und Anlässen. Häufig sind es die "kleineren Angelegenheiten", die dem Mandanten aus vielerlei Gründen jedoch individuell ausgesprochen wichtig sind. Jeder hat das Recht, erstklassige Beratung für die Dinge in Anspruch zu nehmen, die ihm wichtig sind. Es ist uns daher wichtig, "der" Anwalt für unseren Mandanten zu sein. Unabhängig von der Sache. Hochqualifiziert. Hochengagiert. Verläßlich. Dauerhaft.
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Im Arbeitsrecht beraten wir traditionell die Arbeitgeberseite sowie leitende Angestellte, wie z.B. Geschäftsführer und Vorstände. Wir sind dabei sowohl gestaltend, als auch forensisch tätig. Als Beispiele seien genannt:
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Wir beraten Familienunternehmen und Unternehmerfamilien umfassend bei allen Fragen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Die Bedürfnisse der Mandanten sind dabei so vielschichtig, wie die sich stellenden Themen selbst.
Wichtigstes Kriterium ist daher auch hier wieder eine nicht nur fachlich hochqualifizierte, sondern auch persönlich absolut maßgeschneiderte Beratungslösung. Diese Beratungslösung beinhaltet betriebswirtschaftliche, (steuerrechtliche) sowie erb- und nachfolgerechtliche Analysen, um die optimalen Gestaltungsansätze zu entwickeln. Meist in engem Zusammenhang mit den Fragen der Unternehmensnachfolge steht die Übertragung des Privatvermögens.
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Wie die Stiftung im Besonderen rückt das Recht der sog. NPOs ("Non Profit Organisations" oder gemeinnützige Körperschaften) immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. In einer Zeit, in der sich der Staat aus immer mehr sozialen Aufgaben zurückzieht und die Marktwirtschaft propagiert, gewinnen Eigeninitiative und Gemeinwohldenken Einzelner mit "breiten Schultern" immer mehr an Gewicht.
Wir beschäftigen uns daher laufend mit dem Recht der gemeinnützigen Körperschaften (z.B. eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs, Körperschaften des öffentlichen Rechts eigener Art). Wir betreuen neben den Stiftungslösungen namhafter Mandanten daher auch mehrere Partner im Bereich der Gründung und Umsetzung Pan-Europäischer, zukunftstauglicher Strukturen für gemeinnützige Verbände.
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Wir beraten Sie umfassend und auf höchstem Niveau in allen Fragen des nationalen Erb- und Familienrechts sowie der damit zusammenhängenden Fragen des internationalen Privatrechts. Ihr Ansprechpartner Prof. Dr. Thomas Rauscher ist einer der gefragtesten Europäischen Rechtswissenschaftler auf den Gebieten des Erb- und Familienrechts. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Privatrecht, Europäisches Privatrecht sowie Bürgerliches Recht an der Universität Leipzig und leitet dort das Institut für ausländisches und europäisches Privat- und Verfahrensrecht. Professor Rauscher ist Verfasser zahlreicher Bücher, Aufsätze und anderer Schriften zum Thema und kommentiert zusammen mit den namhaftesten Rechtswissenschaftlern des Landes den "Staudinger".
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